IFRS 16 - der neue Buchungsstandard
Informationen über Änderungen ab dem Finanzjahr 2019
Am 13. Januar 2016 hat das International Accounting Standards Board (IASB) die neuen Buchhaltungsstandards für Leasing, IFRS 16, herausgebracht, die den momentanen Status IAS 17 ersetzen. Während für Leasinggeber die aktuellen Buchhaltungsrichtlinien für Leasing generell unverändert bleiben, gelten für Leasingnehmer beträchtliche Änderungen. Künftig muss der Leasingnehmer (= das Unternehmen, das ein Asset mietet) ein Leasingobjekt mit Nutzungsrecht aus dem Leasingvertrag in seiner Bilanz verbuchen. Das bedeutet, dass er die finanziellen Komponenten des Leasingobjekts, vertreten in der finanziellen Komponente der Monatsmiete, als Aktiva und Passiva verbuchen muss. Technisch gesehen muss er den Vermögenswert abschreiben, die Leasing-Passiva tilgen und die Zinsen aus den Leasing-Schulden verbuchen. Die Kosten für die Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Leasing sind nicht als Vermögenswert zu verbuchen und wirken sich nur ähnlich wie unter aktuellen Buchhaltungsstandards monatlich auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus. (Ausnahmen zur neuen Regelung bilden Leasings mit geringen Kosten (<= 5.000 USD) und kurzfristiges Leasing (< 12 Monate)).
Die neue IFRS 16 muss bis zu dem Finanzjahr eingeführt werden, in den der 1. Januar 2019 fällt.
Der neue IFRS Leasing-Buchhaltungsstandard gilt nur für Unternehmen, die unter IFRS Bericht erstatten müssen. Unternehmen, die gemäß lokaler GAAP berichten, sind von den beschriebenen Änderungen nicht betroffen. Es wird davon ausgegangen, dass sich der US-GAAP ähnlich ändern wird, aber noch wurde keine vollständige Harmonisierung zwischen der Ausarbeitung und den Anwendungskriterien von Standards zwischen der FASB und der IASB erreicht.
Wir gehen davon aus, dass Kunden Fahrzeug-Leasing immer noch als ihre erste Wahl für die Geschäftsmobilität betrachten werden, da die Auswirkung auf die Bilanz, die Risikostellung und die damit verbundenen Asset-Verantwortungen immer noch geringer sind als bei einem Kfz-Besitz. Der Durchschnittswert eines Assets mit Nutzungsrecht liegt unseren Schätzungen zufolge immer noch durchschnittlich bei einem Viertel des Buchwerts eines Autos (je nach Laufzeit). Dieser Restwert am Ende der Leasinglaufzeit ist von der Bilanz ausgeschlossen, und jeder Restwert in Bezug auf Expertise, besonders im Bereich von Neu-Vermarktung und Risikobewertung wird vom Leasinggeber getragen.
Alphabet wird seine Kunden während und auch nach der Übergangsphase unterstützen! In allen unseren Alphabet-Ländern stehen Kundenfürsprecher für IFRS 16 für Ihre Fragen oder Ihren Informationsbedarf zur Verfügung. Alphabet wird Ihnen den bestmöglichen Service und Informationen über die anstehenden Änderungen und die erforderlichen Angaben für Ihre Verträge bereitstellen. Für das detaillierte Design und die Einführung Ihrer Buchhaltungsverfahren unter den neuen IFRS 16 Regeln sollten Sie auch nicht vergessen, sich in erster Linie rechtzeitig mit Ihrem lokalen Rechnungsprüfer und/oder Finanzsystemanbieter abzusprechen.