Häufig gestellte Fragen
FABI
Was ist neu?
Mit der Umsetzung der FABI-Vorlage sind die Abzüge für die Fahrtkosten ab der Steuerperiode 2016 bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3'000.– begrenzt. In Bezug auf die Anrechnung der Fahrtkosten bestehen bei den Kantons- und Gemeindesteuern unterschiedliche Grenzbeträge.
Ab wann gelten die neuen Richtlinien?
01.01.2016
Was kann ich als Flottenmanager machen?
Für eine optimale Lösung müssen betroffene Fahrzeuge und die Situation des jeweiligen Mitarbeitenden einzeln betrachtet werden. Je nach Wohnort / Kanton / Distanz und Funktion sind unterschiedliche Lösungen zu bevorzugen.