
Martin Cernansky, Key Account Manager International Clients
Viele Unternehmen in der Schweiz beschäftigen Mitarbeiter aus dem Ausland. Ab Einreise in unser Land ist ein ausländischer Führerausweis maximal zwölf Monate gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Umtausch in einen Schweizer Führerausweis erfolgen. Es lohnt sich, ein entsprechendes Gesuch fristgerecht einzureichen.
Das Fahren mit einem gültigen ausländischen Führerausweis ist für Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz auf ein Jahr limitiert*. Schweizer Flottenmanager sind zwar nicht verpflichtet, die Führerausweise ihrer Fahrer regelmässig zu kontrollieren. Dennoch sollten sie ausländische Arbeitskräfte auf diese zeitliche Begrenzung hinweisen. Denn wer nach Jahresfrist mit einem «alten» Führerausweis auf Schweizer Strassen unterwegs ist, fährt ohne Legitimation und muss mit Folgen rechnen. Je nach Kanton droht eine Kontrollfahrt mit einem Experten oder eine Bestätigung der Fahrpraxis. Umstände, die nicht nur zeitlichen Aufwand und Kosten nach sich ziehen, sondern einfach zu vermeiden wären.
Das richtige Vorgehen
Zuständig für das Umschreiben des Führerausweises ist das Strassenverkehrsamt des jeweiligen Wohnkantons. Die Anweisungen und Gesuchsformulare sind auf den entsprechenden Websites ersichtlich bzw. können dort heruntergeladen werden. In der Regel braucht es für den Umtausch die nachfolgenden Dokumente, die persönlich beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden müssen:
- augenärztliches Attest von einem Optiker oder Augenarzt (Kosten zwischen 20 und 40 Franken)
- aktuelles Passfoto in Farbe
- gültiger, ausländischer Führerausweis im Original
- Ausländerausweis
Die Gebühr für die Umschreibung variiert je nach Kanton zwischen 80 und 140 Franken. Zu beachten gilt, dass der ausländische Führerausweis eingezogen und an die zuständige Behörde im Ausstellerstaat zurückgeschickt wird, dort aber bei einer Rückkehr in die Heimat auch wieder abgeholt werden kann. Zwischen der Abgabe des ausländischen und der Zustellung des schweizerischen Führerausweises können gut bis zu zwei Wochen vergehen. Für diesen Zeitraum nutzt der Fahrer eine Kopie des alten Führerscheines zur Überbrückung, welche jedoch ausschliesslich in der Schweiz gültig ist. Bei geplanten Reisen ins Ausland ist diese Einschränkung zu berücksichtigen. (1)
Gut zu wissen
Wer einen Führerausweis aus den EU- bzw. EFTA-Staaten besitzt, muss für die Umschreibung weder Kontrollfahrt noch Theorieprüfung absolvieren. Unterschiedliche Regeln gelten bei Fahrern mit Führerscheinen aus anderen Ländern. Sie müssen eine Kontrollfahrt oder eine Prüfung ablegen und erfolgreich bestehen. Nähere Informationen dazu erteilen die jeweiligen Strassenverkehrsämter der Kantone.
Ratsam ist, das Gesuch frühzeitig einzureichen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Denn in Einzelfällen können die Umtauschformalitäten längere Zeit in Anspruch nehmen.
*Gemäss Strassenverkehrsamt Kanton Zürich von dieser Regelung ausgenommen sind berufstätige Fahrer – z. B. Lastwagenfahrer mit Führerausweisen der Kategorie C, C1, D, D1 – und Fahrer, die mit Fahrzeugen der Kategorie B, B1, C, C1, F berufsmässig Personen transportieren. Diese müssen einen schweizerischen Führerausweis bzw. eine Bewilligung vor der ersten gewerbsmässigen Fahrt erwerben.
Quellen:Comparis. Führerschein in der Schweiz umschreiben. Online (16.03.2017).
Strassenverkehrsamt Zürich. Ausländischer Führerausweis. Online (16.03.2017)